Bei Reisen mit dem eigenen Pkw Rechtsschutz nicht vergessen

Wer als Reiseverkehrsmittel das eigene Pkw wählt, um ins Ausland zu fahren, ist vor Ort flexibel und mobil. Aber aufgrund der ungewohnten Verkehrsregeln kann es schnell zu einem Blechschaden kommen. Dabei ist ein Unfall im Ausland nicht nur unangenehm, er kann unter Umständen auch sehr teuer werden .
Denn es gilt immer die Gesetzeslage des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Ausnahme: Die Beteiligten kommen beide aus Deutschland und wohnen auch dort. In allen anderen Fällen wird der Unfall nach ausländischem Recht reguliert. Kosten, die zum Beispiel für die Inanspruchnahme eines Gutachters oder eines Anwalts entstehen, werden häufig selbst dann nicht erstattet, wenn der Rechtsstreit letztlich gewonnen ist. Wenn dann noch Verständigungsprobleme mit dem Unfallgegner oder der Polizei hinzukommen, wünscht sich jeder schnell kompetenten und vor allem verständlichen Rechtsrat in der eigenen Sprache. Mit dem LVM-Verkehrsrechtsschutz kann man Streitigkeiten im In- und Ausland gelassen entgegensehen, denn der Versicherer ist rund um die Uhr erreichbar.

Tipp: Lassen Sie rechtzeitig prüfen, ob Ihr Rechtsschutzvertrag auf dem neuesten Stand ist. Dann sind Sie auch als Benutzer eines Mietwagens versichert und haben weltweiten Rechtsschutz. Eine optimale Ergänzung für die Verkehrsrechtsschutz ist das LVM-RechtsschutzPlus-Paket. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, sich nicht nur im Verkehrsbereich, sondern auch darüber hinaus in nicht versicherten Fällen, z.B. im Arbeits- oder Mietrecht sofort telefonisch von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.
(Quelle: LVM Neuenfeld & Reichelt oHG)

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Autor: Peer
Datum: Donnerstag, 10. November 2011 15:54
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